Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma
idealbüro GmbH
Spicherner Straße 58
44149 Dortmund

§ 1
Allgemeines – Geltungsbereich

Die nachfolgenden Verkaufsbedingungen gelten für Verträge, die Sie über unsere Internetseite https://idealbuero.de oder über sonstige Fernkommunikationsmittel mit uns (idealbüro GmbH) schließen.

(1) Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
(2) Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von § 310 Abs. 1 BGB.
(3) Verbraucher können unsere Waren ausschließlich an unserem Firmensitz besichtigen und erwerben. Ausgenommen hiervon sind Personalverkäufe für Unternehmen am Standort des Unternehmens.

(4) Die Idealbüro GmbH ist berechtigt, sich zur Erfüllung der Verbindlichkeiten aus dem Vertrag Dritter zu bedienen.

§ 2
Vertragsschluss

(1) Indem der Kunde eine Bestellung an uns übersendet, sei es über unseren Internetshop, e-Mail oder Telefon, gibt er ein Angebot im Sinne des § 145 BGB ab. Der Kunde erhält bei Bestellung über die Bestellfunktion unseres Internetshops eine Bestätigung des Empfangs der Bestellung per e-Mail. Auf mögliche Fehler in den Angaben zum Sortiment auf unserer Internetseite werden wir den Kunden ggf. gesondert hinweisen und ihm ein entsprechendes Gegenangebot unterbreiten.
(2) Der Vertrag mit uns kommt zustande, wenn wir das Angebot des Kunden innerhalb von 5 Tagen schriftlich oder in Textform annehmen oder die bestellte Ware übersenden. Maßgeblich ist insoweit der Zeitpunkt des Zuganges der Annahmeerklärung bzw. der Ware beim Kunden.

(3) Sollte ein von Ihnen bestelltes Produkt wider Erwarten nicht verfügbar sein, werden Sie unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informiert.
(4) Soweit nicht anders vereinbart, behalten wir uns vor, Ihnen in dem Fall, dass ein bestimmtes von Ihnen bestelltes Produkt nicht lieferbar ist, einen qualitativ und preislich gleichwertigen oder höherwertigen Ersatzartikel zu liefern. Etwaige Gewährleistungsrechte werden hierdurch nicht berührt oder eingeschränkt.
(5) Da es sich bei unseren Möbeln um gebrauchte Möbel handelt, die nicht beliebig nachbeschafft werden können, sind wir von einer etwaigen Nachlieferungsplicht befreit, sofern wir keine qualitativ und preislich gleichwertigen oder höherwertigen Ersatzartikel anbieten können. Dies gilt auch für den Fall bereits erfolgter Zahlungen. Im Falle unseres Rücktritts vom Kaufvertrag werden bereits geleistete Zahlungen unverzüglich erstattet.
(6) Im Falle der Nichtabnahme von bestellter Ware ist der Verkäufer berechtigt Schadenersatz zu verlangen. Dieser beträgt 15% des Kaufpreises ohne Transportkosten, sofern noch kein Transport erfolgt bzw. bei externen Speditionen beauftragt wurde. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder niedrigeren Schaden nachweist.
(7) Abweichend von den Rückgaberichtlinien mancher Zahlungsmitteldienstleister schließen wir entsprechend den üblichen Regeln zwischen Gewerbetreibenden ein grundsätzliches Rückgabe- und Umtauschrecht aus.

§ 3
Preise – Zahlungsbedingungen

(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Geschäftssitz ausschließlich Verpackung und Versand; diese Kosten werden gesondert in Rechnung gestellt soweit Verpackung und/oder Versand durch uns angeboten werden.
(2) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(3) Eventuelle Skonti sind in unseren Rechnungen ausgewiesen, sofern vereinbart. Wir gewähren Skonto bei Vorabüberweisung oder EC-Zahlung an unserem Firmensitz. Bei allen anderen Zahlungsarten gewähren wir kein Skonto. Der Abzug von Skonto über den von uns ausgewiesenen Wert hinaus ist unzulässig und wird von uns nachgefordert werden.
(4) Bis auf die Zahlungsart Kauf auf Rechnung liefern wir Waren ausnahmslos erst nach vollständiger Zahlung des Rechnungsbetrages zzgl. eventuell vereinbarter Lieferkosten. Auch die Freigabe zur Abholung erfolgt mit Ausnahme des Rechnungskaufes erst nach Zahlung des gesamten Rechnungsbetrages.
(5) Bei Kauf auf Rechnung gilt eine Zahlungsfrist von 10 Tagen ab Versandmitteilung.
(6) Es werden nur die im Rahmen des Bestellvorgangs dem Kunden jeweils angezeigten Zahlungsarten akzeptiert. Wir arbeiten bargeldlos und akzeptieren ausschließlich bargeldlose Zahlungen.
(7)
Unsere Zahlungsansprüche aus dem geschlossenen Vertrag sind sofort zur Zahlung fällig, sofern nicht ausdrücklich anders mit uns schriftlich vereinbart.

§ 4
Lieferung

(1) Lieferungen erfolgen Frei Frachtführer des von der Idealbüro GmbH im Angebot benannten Ortes (FCA Incoterms® 2022).
(2) Die Lieferung erfolgt grundsätzlich ab Geschäftssitz.
(3) Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.
(4) Im Fall höherer Gewalt sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder die Lieferung / Leistung bis zum Ende des Ereignisses auszusetzen.
(5) Teillieferungen sind zulässig und können von uns selbstständig in Rechnung gestellt werden, sofern Sie hierdurch nicht mit Mehrkosten für den Versand belastet werden.
(6)
Der Auftraggeber darf die Lieferannahme nicht wegen unerheblicher Mängel verweigern.
(7) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
(8) Sofern die Voraussetzungen von Abs. (6) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

(9) Hat die Idealbüro GmbH die Versandbereitschaft angezeigt und wird der Versand oder die Zustellung der Ware auf Wunsch des Auftraggebers verzögert, kann die Idealbüro GmbH dem Auftraggeber für den Zeitraum der Zwischenlagerung Lagerkosten in angemessener Höhe in Rechnung stellen.
(
10) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrundeliegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinn von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Kunde berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.
(
11) Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(1
2) Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(1
3) Im Übrigen haften wir im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 5% des Lieferwertes.
(14) Über die hier genannten Grenzen hinausgehende Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus Verzögerung der Lieferung sind, auch nach Ablauf einer von dem Auftraggeber gesetzten Frist zur Lieferung, ausgeschlossen.
Ausgenommen hiervon sind Fälle des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit in denen die Idealbüro GmbH nach dem Gesetz haftet.
(15) Zur Geltendmachung von Schadenersatz muss der Auftraggeber detailliert darlegen, dass Ihm ein Schaden entstanden ist. Ein Rücktritt vom Vertrag ist dem Auftraggeber nur möglich, sofern die Idealbüro GmbH die Verzögerung zu verschulden hat.
(16) Erfüllt der Auftraggeber nicht rechtzeitig die Beibringung der zur Erfüllung der Lieferung notwendigen Informationen, Unterlagen, Freigaben, Genehmigungen und Pläne sowie etwaiger vereinbarter Zahlungsbedingungen oder anderweitiger Verpflichtungen, so dass die Idealbüro GmbH nicht rechtzeitig ausliefern kann, verlängern sich die Fristen gegenüber der Idealbüro GmbH entsprechend.
(17) Ist die Nichteinhaltung der Fristen zurückzuführen auf höhere Gewalt verlängern sich die Fristen entsprechend.
(18) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

(19) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben vorbehalten.

§ 5
Selbstbelieferungsvorbehalt

(1) Wird die Idealbüro GmbH von ihren eigenen Lieferanten nicht ausreichend oder nicht rechtzeitig beliefert oder ist der Vorrat der Idealbüro GmbH für die Lieferung erschöpft, ist die Idealbüro GmbH berechtigt, eine in Qualität und Preis mindestens gleichwertige Lieferung zu erbringen. Der Auftraggeber wird von der Idealbüro GmbH vor Lieferung informiert.
(2) Kann die Idealbüro GmbH keine gleichwertige Lieferung in Qualität und Preis ermöglichen, kann die Idealbüro GmbH vom Vertrag zurücktreten und wird dem Auftraggeber etwaige bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.
(3)
Darüber hinaus kann der Auftraggeber im Falle einer Nichtlieferung vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen, sofern die Idealbüro GmbH die Unmöglichkeit der Lieferung zu verschulden hat. Sofern nicht Vorsatz grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung von Leib und Leben von unserer Seite vorliegt, ist der Schadenersatzanspruch beschränkt auf 10% des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der aufgrund Unmöglichkeit vom Auftraggeber nicht genutzt werden kann.

§ 6
Transportschäden

Die nachfolgenden Regelungen gelten nur, wenn ein Transport durch uns ausdrücklich vereinbart wurde:
(1) Sämtliche Lieferungen reisen auf die Gefahr des Kunden/Bestellers.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, offene Transportschäden bei Annahme vom Frachtführer bestätigen zu lassen. Die Quittung über den Schaden ist uns unmittelbar vorzulegen.
(3) Nicht bestätigte offene Mängel können später nicht anerkannt werden und sind auch nicht versichert. Handelt es sich um einen verdeckten Transportschaden oder Mangel, so ist dieser sofort schriftlich beim Frachtführer anzuzeigen und die Regressansprüche sind beim Frachtführer anzumelden. Den Nachweis der Anmeldung des verdeckten Mangels erbringen Sie uns bitte sofort.

§ 7
Ausschluss der Mängelhaftung

(1) Unabhängig von den nachfolgenden Regelungen zur Verkürzung der Mängelhaftungsfrist bei gebrauchter Ware bleibt die Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, unberührt. Des Weiteren bleibt unabhängig von den nachfolgenden Regelungen zur Verkürzung der Mängelhaftungsfrist bei gebrauchter Ware die Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei sonstigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, unberührt. Ebenfalls unberührt bleibt eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Die Mängelhaftung für gebrauchte Ware ist im Übrigen ausgeschlossen, wenn der Kunde Unternehmer ist.

(3) Als Beschaffenheit der Sache gelten nur unsere eigenen Angaben als vereinbart, nicht jedoch Angaben und Äußerungen oder sonstige Werbung des Herstellers.
(4) Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, können Sie nach Ihrer Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Nach erfolglosem zweiten Mängelbeseitigungsversuch gilt die Mängelbeseitigung als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die Ihnen durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.

(5) Da es sich bei unseren Waren um gebrauchte Güter handelt, sind übliche Gebrauchsspuren, wie Kratzer, Verunreinigungen oder kleinere Beschädigungen möglich und stellen keinen Mangel dar. Gravierende optische Mängel und Defekte sind in den Artikelbeschreibungen dargestellt oder werden unsererseits im Angebot an den Kunden dargestellt.
(6) Eventuell fehlende Schlüssel oder Abdeckkappen stellen keinen Mangel dar.
Gleiches gilt für oberflächliche Kratzer bis 5 cm Länge in den Möbelfronten, Deckseiten und Tischplattenoberseiten, sowie bis 10 cm Länge auf den Seitenwänden. Kratzer auf der Möbelrückseite und der Unterseite stellen unabhängig von der Länge keinen Mangel dar.
Ausbrüche durch die Dekoroberfläche bis zu einer Größe eines 20Ct Stückes in den Möbelfronten, Deckseiten und Tischplattenoberseiten, sowie bis zur Größe eines 2 Euro Stückes auf den Seitenwänden stellen keinen Mangel dar. Ausbrüche auf der Möbelrückseite und der Unterseite stellen bis zu einem Durchmesser von 5 cm keinen Mangel dar.
Farbabweichungen bei Dekoren stellen keinen Mangel dar, insbesondere wenn diese zu unterschiedlichen Zeiten bestellt wurden.
Kratzer an Tisch- und Stuhlgestellen stellen unabhängig von der Länge keinen Mangel dar.
Nicht oberflächliche Kratzer und Ausbrüche durch die Dekoroberfläche hindurch, bei welchen der Span sichtbar ist, werden von uns auf der Frontseite, der Oberseite und den Seitenwänden bearbeitet. Trotz bestmöglicher Bearbeitung können diese Kratzer und Ausbrüche nicht rückstandslos entfernt werden. Dies stellt keinen Mangel dar.
(7) Sofern uns unter der Möbelaufbereitung Schäden bekannt werden, die vorher nicht erkannt wurden und über die hier dargestellte Mängelfreiheit hinausgehen, informieren wir den Auftraggeber vor der Auslieferung. Der Auftraggeber hat, sofern keine anderweitige Lösung gefunden wird, in diesem Fall die Möglichkeit vom Kaufvertrag zurückzutreten. Im Falle unseres Rücktritts vom Kaufvertrag werden bereits geleistete Zahlungen unverzüglich erstattet.

§ 8
Eigentumsvorbehaltssicherung

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich Rücktransportkosten, sowie angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
(3) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
(4) Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
(5) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt

uns.

§ 9
Bonitätsauskunft

Die Onlineshop Zahlungsart Kauf auf Rechnung löst Bonitätsprüfungen vor dem Kaufabschluss aus. Wir sind berechtigt, zum Schutz vor Forderungsausfällen und vor Gefahren der missbräuchlichen Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen durch Dritte, personenbezogene Vertragsdaten sowie Angaben über die nicht vertragsgemäße Abwicklung (z. B. Kündigung wegen Zahlungsverzug), an die Crefopayment GmbH & Co. KG, Schloßstr. 20, 12163 Berlin und an die Creditreform Dortmund Scharf GmbH & Co KG, Phoenixseestr. 4, 44263 Dortmund zu übermitteln und dort entsprechende Auskünfte zum Zahlungsverhalten und Bonitätsinformationen auf Basis mathematisch-statistischer Verfahren auch unter Verwendung von Anschriftendaten einzuholen. Soweit während des Kundenverhältnisses solche Daten aus anderen Kundenverhältnissen anfallen, erhalten wir hierüber Auskunft. Die jeweilige Datenübermittlung erfolgt nur, soweit dies zur Wahrung unserer berechtigten Interessen erforderlich ist und schutzwürdige Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden.

§ 10
Gerichtsstand – Rechtswahl -Erfüllungsort

(1) Sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort

§ 11
Kundeninformationen bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr

a) Speziellen und vorstehend nicht erwähnten Verhaltenskodizes unterliegen wir nicht.

b) Etwaige Eingabefehler bei Abgabe Ihrer Bestellung können Sie bei der abschließenden Bestätigung vor dem Absenden Ihrer Vertragserklärung erkennen und mit Hilfe der Lösch- und Änderungsfunktion vor Absendung der Bestellung jederzeit korrigieren.

c) Die wesentlichen Eigenschaften der von uns angebotenen Waren sowie die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote entnehmen Sie bitte den einzelnen Produktbeschreibungen im Rahmen unseres Internetangebots.

d) Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.

e) Beanstandungen und Mängelhaftungsansprüche können Sie unter der in der Anbieterkennzeichnung angegebenen Adresse vorbringen.

f) Der Vertragstext wird durch uns nicht gespeichert und ist daher Ihnen als Kunde nach dem Vertragsschluss über uns nicht zugänglich.

§ 12
Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

Stand: 29.06.2022