Abschreibung gebrauchter Büromöbel

Berechnung und Vorteile der schnelleren Abschreibung gebrauchter Büromöbel

Diese bewusst allgemein gehaltenen buchhalterischen Informationen ersetzen in keinem Fall eine Beratung durch Ihren Steuerberater! Kontaktieren Sie diesen, um Rat in Ihrer individuellen Situation zu erhalten.

Was sind Abschreibungen und wie werden diese berechnet?

Wenn Sie Gegenstände für Ihr Unternehmen kaufen, müssen Sie diese mit ihrem Anschaffungswert, sowie den Anschaffungsnebenkosten und eventuellen weiteren, mit dem Gegenstand in Verbindung stehenden Kosten im Anlagevermögen aktivieren.

Dies gilt für alle Gegenstände, unabhängig davon, ob diese neu oder gebraucht erworben werden.

Erst einmal verringert sich das Vermögen des Unternehmens nicht, da der Gegenstand, das Wirtschaftsgut, an die Stelle des Bankguthabens oder Kassenbestandes tritt. Handelt es sich jedoch um einen abnutzbaren Gegenstand, der über seine Nutzungsdauer durch den Gebrauch an Wert verliert, soll sich dieser Wertverlust und damit die Vermögensverringerung in der Absetzung für Abnutzung (AfA) widerspiegeln. Diese Wertminderung mindert die zu versteuernden Einkünfte des Unternehmens oder Unternehmers.

Die Abschreibungsdauer von Gegenständen richtet sich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. AfA-Tabellen dienen hier allgemein akzeptierter Richtwert der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer und damit auch als Hinweis, wie lange ein bewegliches Wirtschaftsgut abzuschreiben ist.

Eine Ausnahme hiervon bilden die sog. „Geringwertigen Wirtschaftsgüter“:

Geringwertige Wirtschaftsgüter können bei bestimmten Kaufbeträgen sofort abgeschrieben werden. Ob einzelne Wirtschaftsgüter Ihres Betriebes unter die sog Geringwertigen Wirtschaftsgüter fallen, erklärt Ihnen Ihr Steuerberater.
Da die meisten Büromöbel hier nicht drunter fallen, möchten wir hier nicht näher auf die unterschiedlichen Abschreibungsmöglichkeiten Geringwertiger Wirtschaftsgüter eingehen, sondern Ihnen exemplarisch die buchhalterischen Vorgänge beim Kauf eines neuen Büroschreibtisches aufzeigen.

Beispiel – Kauf eines neuen Tisches:

Der Tisch kostet Sie 833,00 Euro inkl. 19% USt. Wenn Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind, können Sie als Anschaffungspreis den Bruttopreis abzüglich der gültigen Umsatzsteuer (hier 700,00 Euro) ansetzen. Wenn Sie nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, setzen Sie den Bruttopreis von 833,00 Euro an. Wir gehen hier im Weiteren davon aus, dass Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind und rechnen mit dem Nettopreis von 700,00 Euro.

Sie bekommen zudem vom Lieferanten 2% Skonto, wenn Sie die Rechnung innerhalb von 8 Tagen zahlen, was Sie in diesem Beispiel auch tun.

Der Versand des Tisches an Ihr Unternehmen (Anschaffungsnebenkosten) kostet sie zudem 75,00 Euro netto.

Weil Sie feststellen, dass Ihren der Tisch so zu klein ist, erweitern Sie den Tisch direkt nach dem Kauf um weitere Module, die Sie 500,00 Euro netto kosten (nachträgliche Anschaffungsnebenkosten).

Sie zahlen somit:

Anschaffungspreis 700,00 €
abzgl. Anschaffungspreisminderung (2% Skonto) 14,00 €
zzgl. Anschaffungsnebenkosten (Versandkosten) 75,00 €
zzgl. nachträgliche Anschaffungsnebenkosten (Tischerweiterung) 500,00 €
= Anschaffungskosten 1.261,00 €

In den AfA Tabellen wird von einer gewöhnlichen Nutzungsdauer für Büromöbel von 13 Jahren ausgegangen.
In unserer Beispielrechnung, wie hoch die jährlichen Abschreibungen anzusetzen sind, teilen Sie die Anschaffungskosten i.H.v. 1.261,00 Euro durch die Nutzungsdauer von 13 Jahren und erhalten so einen jährlichen Abschreibungswert von 97,00 Euro für Ihren gerade gekauften Tisch.

Wie rechnen sich die Abschreibungen bei gebrauchten Büromöbeln?
Beispiel – Kauf eines gebrauchten Tisches:

Den Nutzungsdauern der AfA-Tabellen liegt die Annahme zugrunde, dass das Wirtschaftsgut neu gekauft wird.

Bei gebrauchten Büromöbeln kann jedoch in vielen Fällen nicht mehr von der vollen Nutzungsdauer ausgegangen werden, sondern vielmehr von einer wie auch immer gearteten voraussichtlichen Restnutzungsdauer, über welche die Wirtschaftsgüter abzuschreiben sind.

Die voraussichtliche Restnutzungsdauer unter Bezugnahme auf das Alter und den Zustand des gebrauchten Büromöbels individuell zu ermitteln. Bei dieser Ermittlung hilft Ihnen Ihr Steuerberater.

Zudem liegen gebrauchte Büromöbel meist in einem Wertbereich, dass es sich um geringwertige Wirtschaftsgüter handelt, die sofort abgeschrieben werden können.

Die oben dargestellte Rechnung sieht bei gebrauchten Büromöbeln komplett anders aus.

Sie zahlen somit:

Anschaffungspreis gebrauchter Tisch (Listenpreis war 700,00 Euro neu) 199,00 €
abzgl. 3% Skonto für Vorabüberweisung - 5,97 €
zzgl. Anschaffungsnebenkosten (Versandkosten) 75,00 €
zzgl. nachträgliche Tischerweiterung gebraucht (Listenpreis war 500,00 Euro neu) 149,00 €
abzgl. 3% Skonto für Vorabüberweisung - 4,47 €
zzgl. Anschaffungsnebenkosten (Versandkosten) 69,00 €
= Anschaffungskosten 481,56 €

Nicht nur, dass Sie mit dem Kauf gebrauchter Büromöbel erheblich Geld sparen, wie die beiden vorangegangenen Rechnungen zeigen. Sie haben mit gebrauchten Büromöbeln aufgrund der wesentlich geringeren Werte die Möglichkeit, diese direkt in voller Höhe im Anschaffungsjahr abzuschreiben. Im Neumöbel-Beispiel mussten Sie den Tisch inkl. aller Nebenkosten ja noch über 13 Jahre abschreiben.

Und selbst wenn Sie über die Bemessungshöhen geringwertiger Wirtschaftsgüter geraten sollten: Da bei gebrauchten Büromöbeln in den meisten Fällen nicht mehr von der vollen Nutzungsdauer von 13 Jahren auszugehen ist, sondern stattdessen die voraussichtliche Restnutzungsdauer anzusetzen ist und zudem gebrauchte Büromöbel mit Rabatten von bis zum 80% auf den Neupreis auch noch wesentlich günstiger sind, lohnt sich die Anschaffung gebrauchter Büromöbel gegenüber einer Neumöbelanschaffung in jedem Fall.

Persönlicher Direktkontakt unter 0231 – 700 119 60

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